Viele glauben, ohne Mietvertrag sei eine Anmeldung bei der Meldebehörde unmöglich. Das stimmt nicht. Für die Wohnsitzanmeldung verlangt das Einwohnermeldeamt seit November 2015 keinen Mietvertrag, sondern eine Wohnungsgeberbestätigung. Das ist eine andere Sache, die jeder Vermieter, Hauptmieter oder Wohnungseigentümer ausstellen kann. Wie genau das funktioniert, welche Fristen gelten und was bei Sonderfällen wie der Anmeldung bei den Eltern oder in einer WG zu beachten ist, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mietvertrag ist für die Anmeldung nicht nötig, das Meldeamt verlangt ihn nicht
- Pflicht ist eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Wohnungsgeber kann jeder sein, der dir die Wohnung überlässt (Vermieter, Eltern, Lebenspartner, Hauptmieter)
- Anmeldefrist: 14 Tage ab Einzugsdatum (§ 17 BMG)
- Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro, in der Praxis meist 5 bis 50 Euro
- Eine Scheinanmeldung ohne tatsächlichen Wohnsitz ist strafbar und kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten
Warum du keinen Mietvertrag brauchst
Das deutsche Meldegesetz interessiert sich nicht für deinen Vertrag mit dem Vermieter. Es geht der Behörde nur darum, festzustellen, wo du tatsächlich wohnst. Welche zivilrechtliche Vereinbarung du dafür mit dem Eigentümer oder Hauptmieter getroffen hast, ist Sache zwischen euch beiden.
Deshalb wurde der Mietvertrag als Nachweis seit dem 1. November 2015 durch die Wohnungsgeberbestätigung ersetzt. Damit lassen sich auch Konstellationen abdecken, in denen es schlicht keinen Mietvertrag gibt. Klassische Beispiele sind das Wohnen bei Eltern, beim Partner oder Partnerin, in einer Wohngemeinschaft mit mündlicher Vereinbarung oder als Untermieter ohne schriftlichen Vertrag.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein einfaches Formular, mit dem dir die Person bestätigt, die dir die Wohnung überlässt, dass du dort tatsächlich einziehst. Sie ist auch unter dem Begriff Vermieterbescheinigung bekannt, auch wenn der Vermieter rechtlich nicht der einzig mögliche Wohnungsgeber ist.
Folgende Personen kommen als Wohnungsgeber in Frage.
- Vermieter oder Eigentümer. Der klassische Fall bei einer regulär gemieteten Wohnung.
- Eltern. Wenn du als Kind weiter zu Hause wohnst oder wieder einziehst.
- Lebenspartner oder Ehepartner. Wenn du in dessen Wohnung einziehst.
- Hauptmieter. In einer WG oder bei Untermiete (zusätzlich gibt es eine Zustimmungspflicht des Eigentümers).
- Verwaltung. Wenn eine Hausverwaltung bevollmächtigt ist, kann sie für den Eigentümer unterschreiben.
Ein Vermieter, der die Ausstellung verweigert, riskiert selbst ein Bußgeld nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 BMG. Das ist also kein Kavaliersdelikt auf seiner Seite und sollte als Argument helfen, falls es Diskussionen geben sollte.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Das Bundesmeldegesetz schreibt in § 19 Abs. 3 BMG genau vor, was die Bestätigung enthalten muss.
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Einzugsdatum (taggenau)
- Adresse der Wohnung, in die du einziehst
- Namen aller einziehenden Personen (auch Kinder)
- Unterschrift des Wohnungsgebers
Ein freier Mustervordruck findet sich auf den Webseiten fast aller deutschen Städte und Gemeinden. Du kannst ihn ausdrucken, vom Wohnungsgeber ausfüllen und unterschreiben lassen und ihn dann zum Termin im Bürgerbüro mitbringen.

So meldest du dich Schritt für Schritt an
Der eigentliche Ablauf ist überraschend unkompliziert, wenn du die Unterlagen vollständig dabei hast.
- Termin beim Bürgerbüro buchen. In den meisten Städten geht das online. In kleineren Gemeinden kannst du oft auch ohne Termin vorbeikommen.
- Unterlagen zusammenstellen. Du brauchst Personalausweis oder Reisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bei Familien sind auch Personalausweise der Ehepartner und Geburtsurkunden der Kinder hilfreich.
- Anmeldeformular ausfüllen. Das gibt es vor Ort oder vorab als PDF zum Download. Manche Kommunen bieten inzwischen auch eine Online-Anmeldung mit elektronischem Personalausweis an.
- Termin wahrnehmen. Die Behörde prüft Unterlagen, trägt die neue Adresse ein und klebt einen Aufkleber auf die Rückseite deines Personalausweises.
- Meldebescheinigung mitnehmen. Die Anmeldung selbst ist kostenlos, eine zusätzliche Meldebescheinigung kostet je nach Kommune zwischen 5 und 15 Euro. Diese brauchst du oft für Banken, Krankenkassen oder den Rundfunkbeitrag.
Wenn du innerhalb derselben Stadt umziehst, läuft es genauso. Bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland kommen je nach Herkunftsland zusätzliche Unterlagen dazu (z. B. Heiratsurkunde mit Apostille, Geburtsurkunden für mitziehende Kinder).
Sonderfall: Anmeldung bei den Eltern
Wer wieder bei Mama und Papa einzieht, etwa nach dem Studium oder nach einer Trennung, bringt einfach eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung von einem der Elternteile mit. Ein Mietvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung ist auch dann nicht erforderlich, wenn keine Miete fließt.
Wichtig ist, dass deine Eltern als Wohnungsgeber unterschreiben. Sind die Eltern selbst Mieter, sollten sie ihren Vermieter über den zusätzlichen Bewohner informieren. Pflicht ist das aber nur, wenn es im Mietvertrag explizit festgehalten ist oder bei dauerhafter Vermietung an Dritte.
Sonderfall: WG oder Untermiete
In einer Wohngemeinschaft füllt entweder der Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung aus oder der Eigentümer, je nachdem, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt. Bei Untermiete unterschreibt der Hauptmieter.
Achtung im Mietverhältnis: Eine Untervermietung braucht in der Regel die Zustimmung des Eigentümers nach § 540 BGB. Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine Kündigung. Die Anmeldung beim Bürgerbüro ist davon zunächst unabhängig möglich, sollte aber nicht ohne saubere Klärung erfolgen.
Sonderfall: Vermieter weigert sich
Manchmal kommt es vor, dass ein Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausstellen will. Etwa, weil er die Wohnung schwarz vermietet oder selbst Ärger mit der Hausverwaltung befürchtet. Du hast in diesem Fall mehrere Optionen.
- Auf die gesetzliche Pflicht hinweisen. Vermieter müssen die Bestätigung nach § 19 BMG ausstellen, sonst drohen ihnen selbst bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
- Eigene Bestätigung anbieten. Viele Kommunen akzeptieren auch ein selbst verfasstes Schreiben mit allen Pflichtangaben, das der Wohnungsgeber unterschreibt.
- Meldebehörde informieren. Wenn der Vermieter blockiert, kannst du das beim Bürgerbüro angeben. Die Behörde kann den Vermieter dann direkt zur Mitwirkung auffordern.
- Anwalt einschalten. Als letztes Mittel kannst du gerichtlich auf Ausstellung klagen, was aber selten bis dahin kommt.
Sonderfall: ohne festen Wohnsitz
Wer übergangsweise keinen festen Wohnsitz hat, etwa bei Trennung oder Wohnungsverlust, kann sich nicht regulär anmelden. Stattdessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Meldebehörde als obdachlos registrieren zu lassen. Das geschieht meist über die örtliche Wohnungslosenhilfe oder das Sozialamt. Auch in diesem Status hast du Anspruch auf Krankenversicherung, Personalausweis und Sozialleistungen.
Ein dauerhaftes Leben im Wohnmobil oder Tiny House auf einem Campingplatz wird in vielen Gemeinden als Hauptwohnsitz akzeptiert, sofern der Platz dies behördlich erlaubt. Jede Kommune handhabt das aber unterschiedlich. Eine kurze Nachfrage beim örtlichen Bürgerbüro spart spätere Diskussionen.
Was passiert, wenn du dich nicht oder zu spät anmeldest?
Die Anmeldepflicht ist keine Empfehlung, sondern Gesetz. Wer die 14-Tage-Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach § 54 BMG. In der Praxis sind Verspätungen von ein paar Wochen meist mit Verwarngeldern von 5 bis 50 Euro abgegolten, manche Behörden lassen es bei einer Ermahnung bewenden.
Wirklich teuer wird es bei einer Scheinanmeldung. Wer sich an einer Adresse anmeldet, an der er tatsächlich nicht wohnt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 BMG. Strafrahmen: bis zu 50.000 Euro Bußgeld, sowohl für den Anmelder als auch für den Wohnungsgeber, der wissentlich eine falsche Bestätigung unterschreibt.
Ohne korrekte Anmeldung wirst du außerdem viele Alltagsdinge nicht erledigen können. Das betrifft die Beantragung von Ausweisdokumenten, den Wechsel der Krankenkasse, den Rundfunkbeitrag, Bankkonten, KFZ-Zulassungen oder die Steuererklärung.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung zur Anmeldung beim Meldeamt. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Kommune leicht abweichen. Bei besonderen Konstellationen wie Untervermietung ohne Vermieterzustimmung, drohendem Verlust des Sorgerechts oder Aufenthaltsrechtsfragen empfiehlt sich eine Beratung bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle. Die genannten Bußgelder beziehen sich auf den Stand 2026.
Fazit
Wer ohne Mietvertrag in eine neue Wohnung einzieht, kann sich trotzdem ganz normal anmelden. Entscheidend ist nicht der Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung. Diese ist seit 2015 das einzige offizielle Dokument, das die Meldebehörde verlangt. Eltern, Partner oder Hauptmieter können sie genauso ausstellen wie der klassische Vermieter.
Wer pünktlich innerhalb der 14-Tage-Frist beim Bürgerbüro vorstellig wird, kommt ohne Bußgeld davon und kann sich anschließend um alle weiteren Behördengänge kümmern. Bei Sonderfällen oder Konflikten mit dem Vermieter lohnt sich der Blick auf § 19 BMG, der die Pflichten klar regelt.
FAQ
Brauche ich für die Anmeldung beim Bürgerbüro einen Mietvertrag?
Nein. Seit 1. November 2015 ist nicht mehr der Mietvertrag, sondern die Wohnungsgeberbestätigung das offizielle Nachweisdokument. Sie kann von jedem ausgestellt werden, der dir die Wohnung überlässt.
Wer darf eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Jeder, der dir die Wohnung tatsächlich überlässt. Das können Vermieter, Eigentümer, Eltern, Lebenspartner oder Hauptmieter sein. Bei beauftragten Hausverwaltungen kann auch diese unterschreiben.
Was passiert, wenn der Vermieter die Bestätigung nicht ausstellt?
Der Vermieter ist nach § 19 BMG dazu verpflichtet. Bei Weigerung droht ihm selbst ein Bußgeld bis 1.000 Euro. Wenn er sich weiter weigert, kannst du die Meldebehörde einschalten. Diese fordert ihn dann zur Mitwirkung auf.
Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung?
Zwei Wochen ab dem Einzugsdatum (§ 17 BMG). Verpasst du die Frist, drohen Bußgelder bis 1.000 Euro. In der Praxis kommen Verspätungen oft mit Verwarngeldern von 5 bis 50 Euro davon.
Kann ich mich auch ohne Wohnsitz anmelden?
Ja, dann meldest du dich als wohnsitzlos. Das geschieht meist über das Sozialamt oder die Wohnungslosenhilfe deiner Stadt. Auch ohne festen Wohnsitz behältst du Anspruch auf Krankenversicherung und Sozialleistungen.
Was kostet die Anmeldung?
Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Eine erweiterte Meldebescheinigung, die du für Banken, Krankenkassen oder den Rundfunkbeitrag oft brauchst, kostet je nach Kommune zwischen 5 und 15 Euro.
